Ich habe Problemstellungen bei der Leistungsfähigkeit einzelner MitarbeiterInnen

Das Betriebsservice hat mit der "Vier-Schritt Methode" eine Handlungsleitlinie für Unternehmen entwickelt, die Schritt-für-Schritt bei der Klärung der Leistungsfähigkeit und des Einsatzes von MitarbeiterInnen unterstützt.  Dies gilt insbesondere bei der Rückkehr ins Unternehmen, etwa nach längerem Krankenstand oder einem Unfall. Passen die Anforderungen der jeweiligen Stelle und die Fähigkeiten des/der MitarbeiterIn noch zusammen? Daraus ergeben sich verschiedene Optionen:

  1. Rückkehr an den bestehenden Arbeitsplatz
  2. Adaptierungen am Arbeitsplatz bzw. der Tätigkeiten
  3. Ersatzarbeitsplatz
  4. Outplacement

Wenn die Schritte 1.- 3. nicht möglich sind, so stellt sich die relevante Frage nach der Weiterbeschäftigung und der Perspektive im Unternehmen. Für nähere Informationen wenden Sie sich an:

Betriebsservice | Koordinierungsstelle Arbeit Inklusiv
www.betriebsservice-ooe.info
+43 (0)732 772720-20

Kann der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden, gibt es die Möglichkeit neben der medizinischen auch eine berufliche Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Berufsfindung, Ausbildung, Qualifizierung und Umschulung werden durch die PVA bzw. durch die AUVA angeboten. Eine berufliche Reha kann auch direkt im Betrieb erfolgen und ermöglicht so eine Weiterbeschäftigung und einen dem Unternehmen angepassten Einsatz als Fachkraft. Das Betriebsservice unterstützt Sie bei der Erarbeitung von Lösungen bei gesundheitlichen Problemen von Mitarbeitenden und begleitet Sie im Veränderungsprozess.

Betriebsservice | Koordinierungsstelle Arbeit Inklusiv
www.betriebsservice-ooe.info
+43 (0)732 772720-20


Die Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation sind die AUVA bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie die PVA bei Krankheiten und Freizeitunfällen. Die Leistungen erfolgen auf Antrag von Betroffenen. Bei der beruflichen Rehabilitation im Unternehmen wird das Unternehmen aktiv in die Bildungsplanung und Umsetzung eingebunden und monetäre Unterstützungen können vereinbart werden (z. B. Übernahme von Personalkosten).

AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.at
+43 (0)5 9393-32000

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303

Die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ermöglicht einen stufenweisen Wiedereinstieg nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) in den bestehenden Job. Ein Wiedereingliederungsplan, der von fit2work bzw. der Arbeitsmedizin im Betrieb erstellt wird, sowie eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und MitarbeiterIn sind notwendig. Die Abwicklung erfolgt nach Zustimmung des chefärztlichen Dienstes durch die ÖGK.

ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
www.oegk.at 
+43 (0) 50 766 -14


fit2work bietet in ganz Österreich ein kostenloses und freiwilliges Beratungsangebot für Beschäftigte und Arbeitssuchende bei gesundheitlichen Fragestellungen. Die BeraterInnen von fit2work klären mit den Betroffenen die Situation, erarbeiten gemeinsam einen Maßnahmenplan und unterstützen bei der Umsetzung. Individuelle Gesundheitschecks erfassen den Gesundheitszustand, darauf aufbauend werden medizinische und rehabilitative Empfehlungen abgeleitet und Unterstützungsmöglichkeiten zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit erarbeitet.

fit2work Personenberatung
www.fit2work.at
+43 (0)800 500118


Binden Sie zudem Ihre/n ArbeitsmedizinerIn bei der Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen von Mitarbeitenden ein, um einerseits auf die Aspekte der krankheitsbedingten Belastungen im Betrieb einzugehen, andererseits Vorgehensweisen zu besprechen, um Wiedererkrankungen zu verhindern. Für Arbeitsstätten mit bis zu 50 MitarbeiterInnen bietet die AUVA die arbeitsmedizinische Betreuung kostenlos an.

AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.at
+43 (0)5 9393-32000

Damit MitarbeiterInnen mit Behinderung bzw. mit gesundheitlichen Einschränkungen erfolgreich beschäftigt werden können, ist eine individuelle Anpassung der Stellenbeschreibung bzw. des Aufgabenspektrums ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Manchmal werden behinderungsspezifische Adaptierungen und individuelle Anpassungen (z. B. eine Lupensoftware für Sehbeeinträchtigte oder ein Spracheingabegerät für MitarbeiterInnen mit Problemen bei der Feinmotorik) benötigt, welche durch eine Förderung unterstützt werden können. Durch Qualifikation und Kompetenzerweiterung von MitarbeiterInnen mit Behinderung kann zudem die Leistungsfähigkeit gesteigert und ein erfolgreicherer Einsatz im Unternehmen ermöglicht werden.

Das Betriebsservice berät Sie bei der Personalentwicklung und möglichen Qualifikationsprogrammen und bietet Ihnen dabei umfassende Expertise und Praxis bei der Optimierung von Arbeitsstellen. Gerne sprechen wir mit Ihnen über die Möglichkeit von Adaptierungen (inkl. Fragestellungen im Arbeitsschutz – z. B. Evakuierung im Brandfall), koordinieren die relevanten AkteurInnen und unterstützen bei der Umsetzung sowie der fördertechnischen Abwicklung. Die Angebote sind für Sie natürlich kostenlos.

Betriebsservice | Koordinierungsstelle Arbeit Inklusiv
www.betriebsservice-ooe.info
+43 (0)732 772720-20


Arbeitsassistenzen beraten Unternehmen bei der spezifischen Gestaltung des Arbeitsplatzes für MitarbeiterInnen mit Behinderung.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at


Das Sozialministeriumservice bietet Förderungen für technische Hilfsmittel und die Adaptierung von Arbeitsplätzen aufgrund einer Behinderung von MitarberiterInnen.

Sozialministeriumservice, Landesstelle OÖ
www.sozialministeriumservice.at 
+43 (0) 732 7604-0


Integratio plant und organisiert arbeitsplatzbezogene Schulungen. Diese Schulungen ermöglichen den    (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben oder auch einen Wechsel in einen neuen und besser geeigneten Arbeitsbereich. 

Integratio
www.integratio.at
+43 (0)732 336691-14

Die Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung kann sich positiv auf die Personalkosten auswirken. So sind Unternehmen ab 25 Beschäftigten verpflichtet, MitarbeiterInnen mit Behinderung zu beschäftigen. Tun sie dies nicht, müssen sie Ausgleichstaxe zahlen. Mit der Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung gibt es Lohnnebenkostenvorteile und vielfältige Fördermöglichkeiten bei der Neuanstellung. Das Betriebsservice berät Sie umfassend dazu und bietet Ihnen eine detaillierte Personalkostenberechnung.

Betriebsservice | Koordinierungsstelle Arbeit Inklusiv
www.betriebsservice-ooe.info
+43 (0)732 772720-20


Arbeitsassistenzen beraten Unternehmen zu möglichen monetären Förderungen für MitarbeiterInnen mit Behinderung.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at