Ich hatte einen Unfall bzw. bin krank/invalide geworden

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann - gerade nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit - schwierig sein. Deshalb sollten Sie gemeinsam mit dem Unternehmen, bzw. Ihrer Führungskraft, Maßnahmen für eine gute Rückkehr vereinbaren. Ziehen Sie bei Bedarf auch den/die ArbeitsmedizinerIn und Ihren Betriebsrat hinzu.

Manche Unternehmen bieten auch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), das Sie bei der Rückkehr in den Job unterstützen kann.

Eine Option bei der Wiedereingliederung könnte die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) sein. Diese ermöglicht einen stufenweisen Wiedereinstieg nach einem längeren Krankenstand (mind. 6 Wochen) in den bestehenden Job. Ein Wiedereingliederungsplan, der von fit2work bzw. der Arbeitsmedizin im Betrieb erstellt wird, sowie eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und MitarbeiterIn sind notwendig.

fit2work Personenberatung
www.fit2work.at
+43 (0)800 500118


ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
www.oegk.at 
+43 (0) 50 766 -14


ArbeitsmedizinerIn
in Ihrem Betrieb


Wenn Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung haben, steht Ihnen das kostenfreie Unterstützungsangebot der Arbeitsassistenzen zur Seite.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at

Wer krank wird, erhält für einen bestimmten Zeitraum das Entgelt weiter bezahlt. Zunächst bezahlt der/die ArbeitgeberIn das volle Entgelt, später zur Hälfte. Danach gibt es Krankengeld. Wie lange der/die ArbeitgeberIn das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Das Krankengeld soll den vorübergehenden Einkommensausfall teilweise ausgleichen. In der Regel hat man darauf ab dem vierten Tag des Krankenstands Anspruch.
Das Krankengeld wird für die Dauer des Krankenstands gewährt. Der Zeitraum ist allerdings begrenzt. Bei einem durchgehenden Krankenstand (aufgrund derselben Erkrankung) sind es 26 Wochen. Liegen Vorversicherungszeiten vor, sind es 52 Wochen. Nähere Informationen rund um das Thema Krankenstand und Krankengeld erhalten sie bei der ÖGK.

ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
www.oegk.at
+43 (0) 50 766 -14


Die Netzwerkhilfe der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) steht Betroffenen und Ihren Angehörigen nach Unfällen oder bei einer schweren Erkrankung kostenlos zur Seite. Speziell ausgebildete MitarbeiterInnen in allen Regionalstellen der ÖGK begleiten und unterstützen Betroffene auf ihrem Weg zurück ins Alltagsleben. Die Netzwerkhilfe-BetreuerInnen koordinieren auf Anfrage Übergänge zwischen Spital, Reha, Arzt und Pflege und helfen bei Anträgen.

ÖGK - Netzwerkhilfe
www.oegk.at
+43 (0)50 766 -1

 


Wenn für mindestens sechs Monate eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld. Das Rehabilitationsgeld wird für die Dauer der vorübergehenden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit gewährt.
Es gebührt frühestens ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung zur Gewährung einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension folgt. Weitere Information zu diesem Thema erhalten Sie bei der Pensionsversicherung.

Wichtige Information: Bevor Sie einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension stellen, nehmen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BeraterIn der PVA, mit der regionalen Arbeitsassistenz bzw. B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben Kontakt auf. Denn oft führen unüberlegte und unvollständige Antragstellungen zu längeren Sperrfristen. Seit 01.01.2014 kann bei der Pensionsversicherungsanstalt auch ein Antrag auf Feststellung darüber gestellt werden, ob Invalidität oder Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Dieser Antrag auf Feststellung ist mit keinen Sperrfristen verbunden.

AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.at
+43 (0)5 9393-32000

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303

 


Die Leistungsträger bei medizinischen Leistungen der Rehabilitation sind die AUVA bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen sowie die PVA bei Krankheiten und Freizeitunfällen. Die Leistungen erfolgen auf Antrag der Betroffenen. Sprechen Sie direkt mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin darüber. Neu ist die medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation. Diese Form der medizinischen Rehabilitation ist speziell auf die Bedürfnisse der im Erwerbsleben stehenden Versicherten ausgerichtet.

AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.at
+43 (0)5 9393-32000

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303

fit2work bietet in ganz Österreich ein kostenloses und freiwilliges Beratungsangebot für Beschäftigte mit gesundheitlichen Fragestellungen. Die BeraterInnen von fit2work klären mit den Betroffenen die gesundheitliche Situation, die Leistungsmöglichkeiten und -grenzen. Gemeinsam wird ein Maßnahmenplan erstellt und umgesetzt.

fit2work Personenberatung
www.fit2work.at
+43 (0)800 500118


Nutzen Sie die Unterstützungsmöglichkeiten der Arbeitsassistenzen für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen bei der Arbeitsplatzsuche und Arbeitsplatzsicherung.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at 


Das Sozialministeriumservice bietet Förderungen bei technischen Hilfsmitteln und der Adaptierung von Arbeitsplätzen aufgrund einer Behinderung von MitarbeiterInnen.

Sozialministeriumservice, Landesstelle OÖ
www.sozialministeriumservice.at
+43 (0) 732 7604-0 


Kann der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden, gibt es die Möglichkeit neben der medizinischen auch eine berufliche Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Berufsfindung, Ausbildung, Qualifizierung und Umschulung werden durch die PVA bzw. durch die AUVA angeboten. Eine berufliche Reha kann auch direkt im Betrieb erfolgen und ermöglicht so eine Weiterbeschäftigung und einen dem Unternehmen angepassten Einsatz als Fachkraft. 

Bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen erfolgt die Leistung durch die AUVA. Im Fall von Krankheiten und Freizeitunfällen ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Die Leistungen erfolgen auf Antrag der Betroffenen. Bei der beruflichen Rehabilitation im Unternehmen wird das Unternehmen aktiv in die Bildungsplanung und Umsetzung eingebunden und monetäre Unterstützungen werden vereinbart (z. B. Übernahme von Personalkosten).

AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.at
+43 (0)5 9393-32000

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303


Integratio plant und organisiert arbeitsplatzbezogene Schulungen. Diese Schulungen ermöglichen den   (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben oder auch einen Wechsel in einen neuen und besser geeigneten Arbeitsbereich. 

Integratio
www.integratio.at
+43 (0)732 336691-14


Liegt eine längere bzw. dauerhafte Invalidität vor, so gibt es bei entsprechenden Voraussetzungen eine Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-Pension. Für Versicherte ab Geburtsjahr 1964 gibt es bei vorübergehender Berufsunfähigkeit Rehabilitationsgeld, bei Zuverdienst Teil-Rehageld.
Bei einer geminderten Arbeitsfähigkeit spricht man je nach Berufsgruppe von Invalidität (bei ArbeiterInnen) oder von Berufsunfähigkeit (bei Angestellten). Um Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu haben, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Nutzen Sie die Sprechtage der PVA in Ihrer Region, um Ihre Anliegen zu klären und auch die Ihnen zustehenden Leistungen (Pensionskonto) zu berechnen.

Wichtige Information: Bevor Sie einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension stellen, nehmen Sie mit Ihrem/Ihrer BeraterIn der PVA, mit der regionalen Arbeitsassistenz bzw. B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben Kontakt auf. Denn oft führen unüberlegte und unvollständige Antragstellungen zu längeren Sperrfristen.
Seit 01.01.2014 kann bei der Pensionsversicherungsanstalt auch ein Antrag auf Feststellung darüber gestellt werden, ob Invalidität oder Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Dieser Antrag auf Feststellung ist mit keinen Sperrfristen verbunden.

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303


Beratung bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit, sozialen Rahmenbedingungen sowie rechtliche Unterstützung bei Pensionsverfahren bietet die B7 mit dem Angebot P.U.R. Ziel der kostenfreien Beratung ist die Abklärung der Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen.

B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben
www.arbeit-b7.at
+43 (0)732 600230


Arbeitsassistenzen beraten und begleiten Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen kostenfrei beim Übergang von der Erwerbsarbeit in die Pension.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at


Das Ziel des Chancen Nutzen Büro ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation von ArbeitnehmerInnen, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Die Zielgruppen sind ArbeitnehmerInnen, BelegschaftsvertreterInnen, Behindertenvertrauenspersonen, FunktionärInnen der SozialpartnerInnen und ArbeitgeberInnen bzw. personalführende Angestellte sowie Integrationsprojekte.

Angebote des Chancen Nutzen Büros sind:

  • Seminare und Workshops
  • Betriebsberatungen
  • Beratungen und Coachings von Einzelpersonen
  • Information und Hilfestellung

Alle Angebote sind kostenlos und werden individuell an die jeweiligen Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst.

ÖGB- Chancen Nutzen Büro
www.oegb.at/chancen-nutzen 
chancen.nutzen@oegb.at
+43 1 534 44 - 39592

Fragen zur Beantragung eines Behindertenpasses, die Feststellung zum Kreis der begünstigt Behinderten und deren offene Klärung mit dem Vorgesetzten tauchen oft im Zusammenhang mit Arbeit und Behinderung auf. 

Für Unternehmen hat der Feststellungsbescheid beispielsweise Auswirkungen bei der Ausgleichstaxe, Lohnnebenkosten, etwaigen Vorteilen laut Kollektivvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und Förderungen. Zudem ist ein erhöhter Kündigungsschutz bei einer DienstgeberInnen-Kündigung gegeben (bei einer Neuanstellung und dabei vorliegender Begünstigteneigenschaft nach vier Dienstjahren).

Eine gut überlegte Kommunikation ist bei diesem Thema sinnvoll, um Irritationen und Konflikte zu vermeiden.

Das Sozialministeriumservice stellt einen Grad der Behinderung fest und stellt Behindertenpässe (ab einem Behinderungsgrad von 50 %) sowie Parkausweise aus. Der Behindertenpass bietet für Betroffene diverse monetäre Vorteile (z.B. steuerlicher Freibetrag). Auf Basis des Behindertenpasses kann auch die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten (= Feststellungsbescheid) beantragt werden.

Sozialministeriumservice, Landesstelle OÖ
www.sozialministeriumservice.at
+43 (0) 732 7604-0


Sie können dieses Thema auch mit Ihrem Betriebsrat bzw. mit der Arbeitsassistenz besprechen, um Unterstützung zu erhalten und ein gutes Vorgehen zu planen.
Arbeitsassistenzen beraten und begleiten Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen kostenfrei bei der Arbeitsplatzsicherung.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at


Für hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen ist die Gehörlosenambulanz der Barmherzigen Brüder in Linz Anlaufstelle für Oberösterreich.

Barmherzige Brüder
www.bblinz.at 
+43 (0)732 7897-24931


Für sehbeeinträchtigte Personen mit Wohnsitz in Oberösterreich ist die Arbeitsassistenz des BBRZ RISS in Linz zuständig.

BBRZ RISS
www.bbrz.at 
+43 (0)732 69 22-6312


Für Personen mit körperlichen und Mehrfachbeeinträchtigungen sowie chronisch kranke Menschen ist die Arbeitsassistenz der Miteinander GmbH sowie die Volkshilfe Arbeitswelt GmbH zuständig. Die Arbeitsassistenz der Miteinander GmbH ist für Personen dieser Zielgruppe mit Wohnsitz in Linz, Gmunden, Ried im Innkreis, Grieskirchen, Kirchdorf, Vöcklabruck, Linz Land, Freistadt, Perg, Rohrbach und Urfahr Umgebung zuständig. Die Arbeitsassistenz der Volkshilfe Arbeitswelt GmbH ist für Betroffene mit Wohnsitz in folgenden Bezirken zuständig: Braunau am Inn, Wels und Wels Land, Steyr und Steyr Land, Eferding und Schärding.

Miteinander GmbH
www.miteinander.com  
+43 (0)732 782000-39

Volkshilfe Arbeitswelt GmbH
www.volkshilfe-ooe.at 
+43 (0)732 342248


pro mente OÖ begleitet Arbeitssuchende mit psychischen und sozialen Problemen in ganz Oberösterreich.

pro mente OÖ
www.promenteooe.at 
+43 (0)732 778544


Die Jugendarbeitsassistenz der Volkshilfe Arbeitswelt GmbH ist für benachteiligte und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15-23 in ganz Oberösterreich zuständig.

Volkshilfe Arbeitswelt GmbH
www.volkshilfe-ooe.at 
+43 (0)732 342248


Das Ziel des Chancen Nutzen Büro ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation von ArbeitnehmerInnen, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Die Zielgruppen sind ArbeitnehmerInnen, BelegschaftsvertreterInnen, Behindertenvertrauenspersonen, FunktionärInnen der SozialpartnerInnen und ArbeitgeberInnen bzw. personalführende Angestellte sowie Integrationsprojekte.

Angebote des Chancen Nutzen Büros sind:

  • Seminare und Workshops
  • Betriebsberatungen
  • Beratungen und Coachings von Einzelpersonen
  • Information und Hilfestellung

Alle Angebote sind kostenlos und werden individuell an die jeweiligen Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst.

ÖGB- Chancen Nutzen Büro
www.oegb.at/chancen-nutzen 
chancen.nutzen@oegb.at
+43 1 534 44 - 39592

Kontaktieren Sie die Arbeitsmedizin in Ihrem Unternehmen, sobald Ihre Tätigkeit negative Auswirkungen auf Ihre Gesundheit zeigt. Klären Sie Ihre individuelle Situation und erarbeiten Sie entsprechende Maßnahmen um arbeitsfähig zu bleiben. 

Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Schutzvorschriften für ArbeitnehmerInnen, insbesondere Maßnahmen, wie z. B. für werdende Mütter, vor Ort im Unternehmen.

Arbeitsinspektion
www.arbeitsinspektion.gv.at