Welche sozialstaatlichen Leistungen kann ich erhalten?

Je nach Sozialleistung sind unterschiedliche Organisationen zuständig. Diese übernehmen auch die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

Achtung: Manche Leistungen bekommt man erst, wenn man sie beantragt. Darum sollten Sie Kontakt mit der jeweiligen Organisation aufnehmen.

Wenn Sie arbeitslos und auf Arbeitssuche sind, dann sichert das Arbeitslosengeld in dieser Zeit Ihre Existenz. Vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Versicherungszeiträume.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) in Ihrer Region ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zum Arbeitslosengeld. Wichtig ist für den Anspruch des Arbeitslosengeldes, dass Sie arbeitsfähig und arbeitswillig sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie in Ihrer Arbeitslosigkeit krank sind, so erhalten Sie Krankengeld. Beachten Sie, dass Meldepflichten (z. B. Krankheit) und aktive Jobsuche (z. B. Bewerbungen) einzuhalten sind, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Hier erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllen: Übersicht über das Arbeitslosengeld

Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben und auch noch keine Arbeit gefunden haben, dann erhalten Sie Notstandshilfe.
Hier erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen für die Notstandshilfe erfüllen: Übersicht über die Notstandshilfe

Wenn Sie eine Arbeitsstelle mit geringem Einkommen (z. B. Teilzeitstelle) gefunden haben, dann besteht eventuell die Möglichkeit, einen vorübergehenden Zuschuss vom AMS zu erhalten, die Kombilohn-Beilhilfe.

AMS - Arbeitsmarktservice
www.ams.at 
+43 (0) 50 904 440

Wer während eines aufrechten Dienstverhältnisses erkrankt, kann von der ÖGK Krankengeld erhalten. Dieses soll den Verlust des Einkommens teilweise ausgleichen. Voraussetzung ist ein ärztlich bestätigter Krankenstand. Krankengeld gebührt in der Regel ab dem vierten Tag des Krankenstands und wird für die Dauer des Krankenstands gewährt. Bei einem durchgehenden Krankenstand wegen derselben Krankheit sind es 26 Wochen bzw. 52 Wochen bei Vorliegen von Vorversicherungszeiten.

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel übernimmt die ÖGK die Kosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Patienten und Patientinnen zahlen in der Regel einen Selbstbehalt. Die Unterscheidung zwischen Heilbehelfen und Hilfsmittel, sowie die entsprechenden Kosten und Selbstbehalte finden Sie hier.

ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse
www.oegk.at
+43 (0) 50 766 -14


Das Sozialministeriumservice fördert die Kosten technischer Hilfsmittel, die mit der Berufsausübung zusammenhängen, sowie technische Hilfsmittel, welche die Behinderung ausgleichen (inkl. eine evtl. Ausbildung zum Gebrauch dieser Hilfsmittel) bis zur vollen Höhe.

Sozialministeriumservice Landesstelle OÖ
www.sozialministeriumservice.at
+43 (0) 732 7604-0


Arbeitsassistenzen unterstützen Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen kostenfrei bei der Planung und dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at


Das Ziel des Chancen Nutzen Büro ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation von ArbeitnehmerInnen, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Die Zielgruppen sind ArbeitnehmerInnen, BelegschaftsvertreterInnen, Behindertenvertrauenspersonen, FunktionärInnen der SozialpartnerInnen und ArbeitgeberInnen bzw. personalführende Angestellte sowie Integrationsprojekte.

Angebote des Chancen Nutzen Büros sind:

  • Seminare und Workshops
  • Betriebsberatungen
  • Beratungen und Coachings von Einzelpersonen
  • Information und Hilfestellung

Alle Angebote sind kostenlos und werden individuell an die jeweiligen Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst.

ÖGB- Chancen Nutzen Büro
www.oegb.at/chancen-nutzen
chancen.nutzen@oegb.at
+43 1 534 44 - 39592

Bei Eintritt des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit spricht man je nach Berufsgruppe von Invalidität (bei ArbeiterInnen) oder von Berufsunfähigkeit (bei Angestellten). Um Anspruch auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu haben, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine detaillierte Übersicht über die Bedingungen, die an eine Inanspruchnahme geknüpft sind, finden Sie unter www.pensionsversicherung.at

Nutzen Sie die Sprechtage der PVA Ihrer Region, um Ihre Anliegen zu klären und auch die Ihnen zustehenden Leistungen (Pensionskonto) zu berechnen.
Wichtige Information: Bevor Sie einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension stellen, nehmen Sie mit Ihrem/Ihrer BeraterIn der PVA, mit der regionalen Arbeitsassistenz bzw. B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben Kontakt auf. Denn oft führen unüberlegte und unvollständige Antragstellungen zu längeren Sperrfristen.
Seit 01.01.2014 kann bei der Pensionsversicherungsanstalt auch ein Antrag auf Feststellung darüber gestellt werden, ob Invalidität oder Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Dieser Antrag auf Feststellung ist mit keinen Sperrfristen verbunden.

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303


Beratung bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit, sozialen Rahmenbedingungen sowie rechtliche Unterstützung bei Pensionsverfahren bietet die B7 mit dem Angebot P.U.R. Ziel der kostenfreien Beratung ist die Abklärung der Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen.

B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben
www.arbeit-b7.at
+43 (0)732 600230


Arbeitsassistenzen beraten und begleiten Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen kostenfrei beim Übergang von der Erwerbsarbeit in die Pension.

NEBA - Netzwerk Berufliche Assistenz
www.neba.at


Wenn eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, die Dauer aber mindestens sechs Monate beträgt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rehabilitationsgeld.
Das Rehabilitationsgeld wird für die Dauer der vorübergehenden Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit gewährt. Es gebührt frühestens ab dem Monatsersten, der auf die Antragstellung zur Gewährung einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension folgt. Nähere Informationen finden Sie unter: www.pensionsversicherung.at

Wichtige Information: Bevor Sie einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension stellen, nehmen Sie mit Ihrem/Ihrer BeraterIn der PVA, mit der regionalen Arbeitsassistenz bzw. B7 Beratung zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben Kontakt auf. Denn oft führen unüberlegte und unvollständige Antragstellungen zu längeren Sperrfristen.
Seit 01.01.2014 kann bei der Pensionsversicherungsanstalt auch ein Antrag auf Feststellung darüber gestellt werden, ob Invalidität oder Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt oder in absehbarer Zeit eintreten wird. Dieser Antrag auf Feststellung ist mit keinen Sperrfristen verbunden.

PVA – Pensionsversicherungsanstalt
www.pensionsversicherung.at
+43 (0)5 0303


Das Ziel des Chancen Nutzen Büro ist die Verbesserung der Beschäftigungssituation von ArbeitnehmerInnen, besonders von älteren Personen, Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankten bzw. Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Die Zielgruppen sind ArbeitnehmerInnen, BelegschaftsvertreterInnen, Behindertenvertrauenspersonen, FunktionärInnen der SozialpartnerInnen und ArbeitgeberInnen bzw. personalführende Angestellte sowie Integrationsprojekte.

Angebote des Chancen Nutzen Büros sind:

  • Seminare und Workshops
  • Betriebsberatungen
  • Beratungen und Coachings von Einzelpersonen
  • Information und Hilfestellung

Alle Angebote sind kostenlos und werden individuell an die jeweiligen Bedürfnisse der Zielgruppen angepasst.

ÖGB- Chancen Nutzen Büro
www.oegb.at/chancen-nutzen
chancen.nutzen@oegb.at
+43 1 534 44 - 39592